Anmeldung
- Über die Aufnahme entscheidet im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebestimmungen die Kindertagesstätten-Leitung.
- In die Kinderkrippe werden Kinder ab einem Alter von 8 Wochen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen.
- In den Kindergarten können Kinder ab einem Alter von 2,5 Jahren bis zur Einschulung aufgenommen werden. Kinder unter 3 Jahren nehmen in der Belegung einen „doppelten“ Platz ein. Soweit ausreichend freie Plätze vorhanden sind, können diese aufgenommen werden.
- Kinder, die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben, können im Kindergarten in einer Integrativgruppe betreut werden. Hierbei ist eine inklusive Arbeit zum Wohle aller Kinder unser Ziel.
- In die Einrichtung können nur solche Kinder aufgenommen werden, für die eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass gegen den Besuch der Kindertagesstätte keine Bedenken bestehen.
- Die Sorgeberechtigten versichern, dass in der Wohngemeinschaft des Kindes in den letzten 6 Wochen keine übertragbaren Krankheiten vorlagen. Hierfür ist der Vordruck „Erklärung“ zu unterzeichnen.
- Wir empfehlen, vor der Aufnahme in die Kindertagesstätte Schutzimpfungen vornehmen zu lassen und weisen auf die Masern-Schutzimpfung hin.